Dein Betriebsrat war bei den Kollektivvertragsverhandlungen sehr erfolgreich und konnte folgende Verbesserungen ab Jahresbeginn 2025 erreichen:
Die Kollektivvertragsgehälter, die kollektivvertraglichen Zuschläge sowie der Umstiegsgehaltsteil (UGT) werden ab Jänner 2025 um +4% angehoben.
Dieses Recht wird ab 1.1.2025 flexibler:
Bisher wurde der Flexibilitätszuschlag nur gewährt, wenn ein Dienst außerhalb des Dienstplans innerhalb der letzten zwei Tage vor Dienstantritt vereinbart wurde. Neu ist:
Zusätzlich zur Rufbereitschaft wurde im Kollektivvertrag die Möglichkeit für bezahlte Reservedienste geschaffen:
Das Persönliche Recht auf Mehrarbeit (PRAM) wurde nach einer dreijährigen Erprobung und Evaluierung dauerhaft eingeführt. Neu ist:
Ab Jänner 2025 wird die neue Gehaltsstufe 17 eingeführt. Damit erhalten auch Beschäftigte mit mehr als 32 anrechenbaren Dienstjahren einen weiteren Biennalsprung.
Der Zusatzkollektivvertrag zur Auszahlung eines Pflegezuschusses (gemäß Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz) wird für 2025 verlängert.
Das monatliche Lehrlingseinkommen wird 2025 wie folgt angehoben (Harmonisierung mit dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich):
Damit erhalten Lehrlinge, die in der Caritas oder in der Sozialwirtschaft Österreich eine Pflegelehre machen, monatlich gleich viel Geld.
Den aktuellen Kollektivvertrag findest du hier: KOLLEKTIVVERTRAG
Betriebsrat der Caritas der Erzdiözese Wien (Caritasverband) gemeinnützige GmbH
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