Verbesserungen im Kollektivvertrag 2025

Die jüngsten Verhandlungen zum Kollektivvertrag (KV) haben erfreuliche Ergebnisse für die Mitarbeiter*innen gebracht.

Dein Betriebsrat war bei den Kollektivvertragsverhandlungen sehr erfolgreich und konnte folgende Verbesserungen ab Jahresbeginn 2025 erreichen:

Mehr Gehalt für alle

Die Kollektivvertragsgehälter, die kollektivvertraglichen Zuschläge sowie der Umstiegsgehaltsteil (UGT) werden ab Jänner 2025 um +4% angehoben.

Recht auf Erhöhung der Teilzeitanstellung

Dieses Recht wird ab 1.1.2025 flexibler:

  • Wer im Durchschnitt der letzten sechs Monate mehr als eine Stunde wöchentlich über das vereinbarte Wochenstundenausmaß hinaus gearbeitet hat (Mehrarbeitsstunden), kann das eigene Anstellungsausmaß um die Hälfte der durchschnittlichen Mehrleistung dauerhaft erhöhen.
  • Die bisherigen fixen Beobachtungszeiträume (April bis September und Oktober bis März) werden durch rollierende sechsmonatige Beobachtungszeiträume ersetzt.
  • Ab sofort kann dieses Recht monatlich (innerhalb von vier Wochen) geltend gemacht werden, sobald die Kriterien erfüllt sind.

Flexibilitätszuschlag bei ungeplanten Diensten

Bisher wurde der Flexibilitätszuschlag nur gewährt, wenn ein Dienst außerhalb des Dienstplans innerhalb der letzten zwei Tage vor Dienstantritt vereinbart wurde. Neu ist:

  • Der Zuschlag wird nun auch bezahlt, wenn während eines laufenden Dienstes ein ungeplanter Dienst von mindestens 60 Minuten angehängt wird.
  • Diese Regelung stellt eine Frage der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit dar und war dem Betriebsrat ein besonderes Anliegen.

Freiwilliger Bereitschaftsdienst (= Reservedienst)

Zusätzlich zur Rufbereitschaft wurde im Kollektivvertrag die Möglichkeit für bezahlte Reservedienste geschaffen:

  • Beschäftigte können sich freiwillig für Reservedienste melden und erhalten EUR 4,08 pro Stunde.
  • Der Zuschlag wird unabhängig davon gewährt, ob der Dienst tatsächlich abgerufen wird.
  • Ziel: Mehr Stabilität im Dienstplan.
  • Betriebsvereinbarungen müssen noch abgeschlossen werden – nähere Informationen folgen.

Kürzere Wartezeit für die Inanspruchnahme des PRAM

Das Persönliche Recht auf Mehrarbeit (PRAM) wurde nach einer dreijährigen Erprobung und Evaluierung dauerhaft eingeführt. Neu ist:

  • Für Vollzeit-Mitarbeiter*innen mit längerfristigen Dienstverträgen wurde die Wartezeit deutlich verkürzt.
  • Sie können jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit auf 38 Wochenstunden (37 Wochenstunden Normalarbeitszeit + 1 Wochenstunde Mehrarbeit) beantragen.
  • Im Einvernehmen mit der Arbeitgeberin kann PRAM mit einer noch kürzeren Frist bereits zum nächsten Monatsersten umgesetzt werden.
  • Dadurch erhöht sich das monatliche Gehalt um 2,7% brutto.

Erweiterung der Gehaltsstufen

Ab Jänner 2025 wird die neue Gehaltsstufe 17 eingeführt. Damit erhalten auch Beschäftigte mit mehr als 32 anrechenbaren Dienstjahren einen weiteren Biennalsprung.

Verlängerung des Zusatzkollektivvertrages für den Pflegezuschuss

Der Zusatzkollektivvertrag zur Auszahlung eines Pflegezuschusses (gemäß Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz) wird für 2025 verlängert.

Anhebung des Lehrlingseinkommens für die Pflegelehre

Das monatliche Lehrlingseinkommen wird 2025 wie folgt angehoben (Harmonisierung mit dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich):

  • 1. Lehrjahr: EUR 941,80 (+5,2%)
  • 2. Lehrjahr: EUR 1.197,10 (+9,6%)
  • 3. Lehrjahr: EUR 1.423,40 (+0,3%)
  • 4. Lehrjahr: EUR 1.860,80 (+6,5%)

Damit erhalten Lehrlinge, die in der Caritas oder in der Sozialwirtschaft Österreich eine Pflegelehre machen, monatlich gleich viel Geld.

 

Den aktuellen Kollektivvertrag findest du hier: KOLLEKTIVVERTRAG