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Gekürzte Familienbeihilfe – Infos zur Nachzahlung

Der Europäische Gerichtshof hat die Indexierung der Familienbeihilfe und weiterer Familienleistungen für EU-Bürger*innen, die in Österreich arbeiten und deren Kinder im EU-Ausland leben, als rechtswidrig eingestuft. Ab Juli 2022 erhalten alle Anspruchsberechtigten automatisch die vollen Beiträge. Für Jänner 2019 bis Juni 2022 erfolgt eine Nachzahlung.

Hier kannst du nachlesen, wer die Nachzahlung automatisch bekommt und wer selbst aktiv werden muss, um das Geld zu erhalten.